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Interdisziplinäres und vernetztes Denken halte ich für enorm wichtig. Berufsbedingte Scheuklappen sind mir als freier Geist im Sinne minimalstaatlicher Ideale und antiker Bildung ein Dorn im Auge, was denn bewirkt hat, dass ich mich nie damit begnügt habe, nur eine Hauptdisziplin zu verfolgen.

 

Entsprechend privat- und öffentlich-rechtlich durchmischt sind auch meine Kerngebiete:

  • Staats- und Verfassungsrecht (z.B. abstrakte Normenkontrollen und Stimmrechtsverfahren)
  • Verwaltungsrecht (z.B. öffentliches Wirtschaftsrecht, Personalrecht, Polizei- oder Bildungsrecht)
  • Steuer- und Abgabenrecht (z.B. Immobiliensteuerrecht)
  • Vertragsrecht (z.B. Miet- und Arbeitsrecht sowie AGB-Fragen)
  • Personenrecht (z.B. Vereins- und Medienrecht)
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Rechtsöffnungen und SchKG-Beschwerden)

 

Darüber hinaus bin ich ebenso in den nachfolgenden Gebieten für Sie tätig:

  • Familien- und Erbrecht
  • Gesellschafts- und Unternehmensrecht
  • Sozialversicherungsrecht (v.a. AHV/ALV)
  • Strassenverkehrsrecht (v.a. Administrativmassnahmen)
  • weitere Rechtsgebiete auf Anfrage

 

Meine Tätigkeit zu Ihren Handen wird individuell und einzelfallweise festgelegt. Beratung oder Vertragsausarbeitung sind dabei ebenso möglich wie das Verfassen umfangreicher Rechtsschriften oder Kommunikation mit der Gegenpartei. Prozessuale Vertretungen vor Verwaltungsbehörden und Gerichten übernehme ich ausserhalb des anwaltlichen Monopolbereichs sehr gerne.

Was den Dialog mit der Klientschaft betrifft, so nehme ich gerne auf deren Bedürfnisse Rücksicht (Telefonate, Treffen bei Ihnen vor Ort oder an einem sonstigen neutralen Ort, etc.).

Ich erlaube mir den Hinweis, dass häufig langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten dadurch hätten vermieden werden können, dass die eine Partei früh genug um Rechtsauskunft ersucht oder bei Rechtsgestaltungen den gesetzlich zulässigen Rahmen vorgängig abgeklärt hätte, was im Nachhinein die weitaus günstigere Investition gewesen wäre. Auch wenn viele tatsächlich auftretende Rechtsstreitigkeiten in der Praxis weitaus weniger komplex sind als in der universitären Vorlesung besprochene pathologische Grenzfälle, kann es im Einzelfall dennoch Sinn machen, präventiv auch ans Ungewöhnliche zu denken.

Ferner ist mir Einigungsbereitschaft generell ein Anliegen, sodass ich im privatrechtlichen Bereich den Beteiligten zunächst meist den bilateralen Gesprächsweg empfehle (wenn man den Staat auf der Gegenseite bzw. im öffentlichen Recht viele zwingende Normen hat, sieht es natürlich anders aus), mithin hohen Wert auf aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen lege. Dass man mit einer Gegenpartei gar nicht reden kann oder Fristendruck dies faktisch verunmöglicht, kommt natürlich auch vor. Dennoch: Sie werden sich langfristig ziemlich sicher besser und reifer fühlen, den Dialog zumindest gesucht zu haben, wenn es anschliessend zum effektiven Streit kommt. Denn der eigenverantwortliche (im Optimalfall erfolgreiche) Kampf für die eigenen Rechte ist oftmals die beste Psychohygiene – dies wiederum im Verhältnis zu Privaten wie auch gegenüber dem Staat.