Leitbild

In unserer Zeit zunehmender Regulierung sind immer mehr Leute ermüdet, ihr Recht noch durchzusetzen, da die hohe Regulierungsdichte häufig zu fehlender Durchschaubarkeit für den Normalbürger führt, insbesondere im öffentlichen Recht mit einer Vielzahl eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Erlasse. Dies finde ich persönlich schade, da Jurisprudenz mitunter mit lat. iustitia verwandt ist, was so viel heisst wie Gerechtigkeit – und diese soll nicht einer Elite vorbehalten sein, sondern auch vom Durchschnittsbürger durchgesetzt werden können.

Diese Umstände führen einerseits dazu, dass ich aufgrund meiner Haltung zugunsten weniger Staat und Regulierung Ihre Individualinteressen grossschreibe, andererseits auch – bei allem legitimen (Markt-)Kapitalismus – zu meinem Ethos situativ massgeschneiderter Honorarmodelle.

Der Jurist als nicht bloss opportunistischer Interessenvertreter braucht denn ein klares Bekenntnis zu Werten und Haltungen, die ich nun kursorisch dargelegt habe. Diese Gewissensorientierung führt mitunter dazu, dass ich mich auch wissenschaftlich mit dem Recht befasse sowie entsprechend in juristischen Fachzeitschriften publiziere. Insbesondere der Covid-Notrechtsexzess seit 2020 hat deutlich gezeigt, wie wichtig auch in einer offiziell freien Demokratie das juristische Wirken ist, um schrittweise weitergehenden Individualfreiheitseinschränkungen oder offenkundigen Erosionen der Gewaltenteilung – immerhin einem verfassungsmässigen Individualrecht – entgegenzutreten.

Distanzieren möchte ich mich trotz aller Freiheitsliebe von mutwilliger Rechtsverdreherei, da es letztlich diese ist, welche von einigen schwarzen Schafen betrieben wird und zu Regulierungen zulasten der grossen Masse führt (z.B. de facto fragwürdige Verhaltensweisen gewisser Vermieter, Arbeitgeber oder Grosskonzerne), wie der tägliche Blick auf die politischen Rahmenbedingungen verdeutlicht. Ich orientiere mich also an unserer im internationalen bzw. interkulturellen Kontext (vergleichsweise) freiheitlichen Werteordnung und lasse den gesunden Menschenverstand walten, der seinerseits auf empirischer (Alltags-)Beobachtung und Lebenserfahrung beruht. Naturgesetze, juristische Methodik und wissenschaftliche Logik vor blindem Autoritätsglauben. Denn historisch ist der – zunehmend bedrohte – liberale Nationalstaat erst auf Basis eines universal-naturrechtlichen und vernunftbasierten Individualismus sowie der nicht zuletzt libertären Erkenntnis entstanden, dass der Mensch ein Geisteswesen (und keine beliebige Masse!) mit angeborenen god-given rights ist, wie dies im angelsächsischen (und zumindest teilweise freiheitlicheren) Diskurs vertreten wird.

Bei aller Rechtsphilosophie und „out of the box“-Denken nicht aus den Augen zu verlieren gilt es indes natürlich das positive Recht selbst, zumal Utopie und Realität bisweilen divergieren, womit auch verständlich ist, dass das geltende Recht oft primär als Mittel zum Zweck gesehen wird.

Kurzum: Es geht mir um den unbürokratischen und speditiven Dienst an der Klientschaft.