Persönliches

 

 

zur Person:

Mein Name ist Artur Terekhov. Ich bin Jurist mit MLaw-Abschluss an der Universität Zürich (dabei Masterprädikat „magna cum laude“) sowie (schweizer-)deutscher Muttersprache.

Im Verlaufe meines Werdegangs stand ich kurzzeitig an einem privat- und wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl der Universität Zürich im Dienst. Dies, während ich durch meinen privaten Politeinsatz als Parteiloser (z.B. Komiteemitglied und Verfasser des Initiativtextes der Souveränitätsinitiative; ebenso frühere nationale Initiativkomitees NoBillag und E-Voting-Moratorium; diverse weitere Einzelprojekte) regelmässig die Grenzen angeblicher staatlicher Allmacht sehe. Auch setze ich mich in mehreren Publikumsmedien journalistisch mit dem Zeitgeschehen auseinander – mitunter, um wichtige rechtliche Aspekte auch ausserhalb der akademischen Wissenschaft laientauglich zu thematisieren. Dieser breite Hintergrund ist ein weiterer Faktor dafür, dass meine juristischen Kerngebiete sowohl privatrechtlicher als auch öffentlich-rechtlicher Natur sind.

Meine antik geprägte Bildung (Altsprachliche Matura, diverse Module der lateinischen Philologie auf Universitätsstufe) sowie allgemein breite Interessen sorgen zudem für vernetztes Denken, eine hohe Allgemeinbildung und die Ausbildung rhetorischer Kompetenzen – auch dies Eigenschaften, die ich gerne in meinem täglichen Einsatz für Ihre Individualrechte und -freiheiten nutzbar mache.

 

rechtswissenschaftliche Publikationen:

  • Gegen die Rechtsfigur des virtuellen Erben - ein Plädoyer, Jusletter vom 04.09.2017
  • Minderung im Gebührenrecht - eine noch unerkannte Selbstverständlichkeit (mit besonderer Berücksichtigung des Bereichs der Verfahrenskosten), Jusletter vom 02.10.2017
  • Von der abgaberechtlichen Legitimation staatlicher Einnahmeerzielung - Überlegungen und kritische Bemerkungen zum bundesgerichtlichen Verständnis des Äquivalenzprinzips im Lichte des (eigentlich) fehlenden Fiskalzwecks bei Kausalabgaben, Steuerrevue 2017 (Nr. 11), S. 852-861
  • Interkantonale Rechtsungleichheiten beim Eigenmietwert trotz harmonisierungsrechtlicher Natur der Materie - praxisbezogene Folgen und potentielle gesetzgeberische Lösungsansätze, Steuerrevue 2018 (Nr. 3), S. 187-196
  • Die Reziprozität von Einkommens- und Grundstückgewinnsteuer im Lichte praktischer Steuerplanung sowie verfassungsrechtlicher Besteuerungsvorgaben, Steuerrevue 2019 (Nr. 3), S. 170-177
  • Neuerung im Betreibungsregisterrecht - von den diversen Schwachstellen des Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG, ZZZ 2019, S. 223-237
  • Rechtspraxis und demokratiepolitische Bedeutung von abstrakter Normenkontrolle und Stimmrechtsbeschwerde, Bern 2020, ISBN 978-3-03916-009-9, E-Book in Magister-Reihe des Weblaw-Verlags, 59 Seiten)
  • Die steuerrechtliche Behandlung arbeitsrechtlicher Entschädigungszahlungen bei missbräuchlicher Kündigung oder ungerechtfertigter fristloser Entlassung, ZBJV 2020, S. 451-460
  • Von den Vorzügen der Art. 68 Abs. 2 lit. b und d ZPO - kantonale Spielräume zur Eindämmung des Anwaltsmonopols im Zivilverfahrensrecht, ZZZ 2020, S. 250-255
  • Von der gebotenen Differenzierung zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber kantonalem Recht und Bundesrecht im Lichte der Gewaltenteilung, ius.full 6/2020, S. 162-168
  • Notverordnungen sind zu befristen, plädoyer 2/2021, S. 53-57
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von Rechtsvertretungs- und Gerichtskosten - eine sinnlogische Folge des Gewinnungskostenbegriffs im Einkommenssteuerrecht, Jusletter vom 02.08.2021
  • Selektive Covid-Testpflicht und arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, Jusletter vom 28.02.2022
  • Prozessuale Fallstricke bei der Revision von Strafentscheiden, plädoyer 4/2022, S. 36-42
  • Zivilklagen gegen Social Media vor Schweizer Gerichten, plädoyer 1/2023, S. 37-43
  • Rechtsfragen bei der Löschung von Google-Bewertungen, plädoyer 6/2023, S. 46-51

 

Mitglied- und Gönnerschaften (Auswahl):